1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Wissen am Fluss, Grundweg 21, 97297 Waldbüttelbrunn, vertreten durch Thomas Görgens, (nachfolgend „Veranstalter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Auftraggeber“) über die Teilnahme an offenen Seminaren, Workshops und Inhouse-Schulungen.
(2) Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen bzw. rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Seminaren und Workshops auf der Website oder in sonstigen Medien des Veranstalters stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Die Anmeldung zu einem Seminar oder Workshop kann schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Anmeldeformular erfolgen. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande.
(4) Bei Inhouse-Workshops gilt das vom Veranstalter abgegebene, schriftliche Angebot als verbindlich für die Dauer von 30 Tagen. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
3. Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus der jeweiligen Seminar- bzw. Workshopbeschreibung sowie der Anmeldebestätigung.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund (z. B. Verhinderung eines Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt) den Seminarinhalt oder -ablauf in zumutbarer Weise anzupassen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
(3) Bei Inhouse-Workshops erfolgt die Durchführung nach Absprache über Termin, Ort, Teilnehmerzahl und Inhalte gemäß dem Angebot.
4. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die jeweils im Angebot oder in der Seminarbeschreibung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
(3) Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Teilnehmer sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – vom Teilnehmer selbst zu tragen.
(4) Bei Inhouse-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber die Kosten für die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten sowie der technischen Infrastruktur, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5. Stornierung und Umbuchung
(A) Offene Seminare
(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Bei Eingang der Stornierung:
• bis 42 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
• 41 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
• ab 13 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr
(2) Eine Ersatzperson kann kostenfrei benannt werden.
(B) Inhouse-Workshops
(3) Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Kosten:
• bis 30 Kalendertage vor vereinbartem Termin: kostenfrei
• 29 bis 14 Kalendertage: 50 % der vereinbarten Vergütung
• ab 13 Kalendertagen oder bei Nichtdurchführung: 100 % der vereinbarten Vergütung
(4) Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Stornierung beim Veranstalter.
6. Absage und Änderungen durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z. B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben.
(2) Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten oder entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Seminarunterlagen, Präsentationen und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Dem Teilnehmer wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für eigene betriebsinterne Zwecke eingeräumt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig.
8. Kein Anspruch auf bestimmten Erfolg
(1) Der Veranstalter schuldet im Rahmen seiner Seminare und Workshops keine bestimmten Erfolge im Sinne eines konkreten Lernergebnisses, Prüfungsergebnisses oder einer wirtschaftlichen Verwertbarkeit der vermittelten Inhalte.
(2) Die Seminare und Workshops dienen der Wissensvermittlung und Kompetenzentwicklung. Der konkrete Nutzen und Lernerfolg hängen maßgeblich von der Mitarbeit und individuellen Umsetzung des Teilnehmers ab.
9. Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
10. Vertraulichkeit
Der Veranstalter und die Teilnehmer verpflichten sich, alle im Rahmen der Veranstaltung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners auch über das Ende der Veranstaltung hinaus vertraulich zu behandeln.
11. Pflichten der Teilnehmer
(1) Die Teilnehmer verpflichten sich, die jeweils geltenden Hausordnungen der Veranstaltungsorte sowie die Anweisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeiter und Referenten zu beachten.
(2) Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung nicht gestört wird. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die wiederholt gegen diese Pflichten verstoßen oder den Ablauf erheblich beeinträchtigen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, bereitgestellte Arbeits-, Technik- und Präsentationsmittel sorgfältig zu behandeln. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Verhalten entstehen, haftet der Teilnehmer bzw. bei Inhouse-Workshops der Auftraggeber.
(4) DerTeilnehmer verpflichtet sich, über die ihm während eines Seminars bekannt gewordenen vertraulichen Umstände anderer Teilnehmer stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren.
(5) Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer in angemessener Weise an den Arbeiten während eines Seminars mit zu arbeiten. Dies schließt insbesondere Seminare ein die auf eine Weiterentwicklung der Persönlichkeit abzielen.
(6) Bei Inhouse-Workshops obliegt es dem Auftraggeber, geeignete Räumlichkeiten, eine störungsfreie Arbeitsumgebung und – soweit erforderlich – technische Voraussetzungen (z. B. Beamer, WLAN, Stromversorgung) bereitzustellen.
12. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltungen Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen zu erstellen, soweit dies der Dokumentation, Nachbereitung oder Eigenwerbung dient.
(2) Diese Aufnahmen können auch Teilnehmer zeigen. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anfertigung und Verwendung solcher Aufnahmen zu den genannten Zwecken einverstanden. Eine Verwendung in eindeutig werblichem Kontext erfolgt nur in anonymisierter Form oder mit gesonderter Zustimmung des Betroffenen.
(3) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters eigene Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen während der Veranstaltung anzufertigen.
13. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG verarbeitet.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist (z. B. an Referenten oder Kooperationspartner) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Oktober 2025